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Liturgie


Das gottesdienstliche Geschehen wird in den christlichen Kirchen durch die sogenannte Liturgie geordnet. Das Wort Liturgie entsammt der altgriechischen Sprache und bedeutet auf deutsch etwa soviel wie „öffentlicher Dienst“. Damit beschreibt schon das Wort allein ein wesentliches Merkmal aller wahrhaft christlichen Gottesdienste: sie sind öffentlich!

Bei den Gottesdiensten nehmen die meisten Besucher die Liturgie als gegeben hin, ohne sich allzu viele Gedanken darüber zu machen. Es lohnt sich jedoch, einen evangelischen Gottesdienst in seinem geordneten Ablauf etwas näher zu betrachten.

1. SAMMLUNG:

  • Glockengeläut: es ruft die Gläubigen zusammen, lädt auch die Ungläubigen zum Gottesdienst ein. Das Geläut signalisiert auch den Außenstehenden, Kirchenfernen, dass sich an diesem Ort zu dieser Stunde Gläubige zum Gottesdienst versammeln…

  • Die Zeit vor dem Gottesdienstbeginn sollte so gestaltet sein, dass sich die Menschen „sammeln“ können (statt über Sport und Wetter zu plaudern)

  • Das musikalische Vorspiel dient der Einstimmung und sollte auch entsprechend gestaltet sein. Die musikalische Eröffnung darf durchaus als musikalische Anbetung verstanden werden.

  • Eröffnung: die Gemeinde wird begrüßte (eventuell kommt an dieser Stelle schon das „Salutatio“)

  • Lied zum Eingang

2. ANRUFUNG

  • VOTUM: "Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes" - Dieses sogenannte "trinitarische Votum" verdeutlicht, in wessen Namen sich die Gemeinde versammelt. Das Votum ist zugleich Tauferinnerungsformel (die Taufe erfolgt ja auch im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes). Wir sind nicht im eigenen Namen im Gottesdienst, der Gottesdienst ist daher ein Stück "Nachfolge" (wir folgen dem, der uns in diesen Gottesdienst einlädt).

  • Psalmgebet und Gloria Patri („Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist“)

Dem Votum folgt ein Psalmgebet. Die Anbetung Gottes steht an erster Stelle (vor allen Fürbitten etc.). Die Verwendung von Psalmen bindet uns ein in das alttestamentarische Gotteslob und verbindet uns mit Menschen, die schon in der Sehnsucht nach dem Messias Gott gelobt haben:

„Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist. Wie es war im Anfang, jetzt und immerdar und von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.“ (trinitarisches Gotteslob)

  • Sündenbekenntnis und Bitte um Vergebung

Der Christ kann nur vor Gott treten, weil er durch das Blut Jesu gereinigt ist. Das Sündenbekenntnis ist ein Auftrag Gottes. Auch wenn in der evangelischen Tradition die „Beichte“ zu Unrecht de facto ignoriert wird (am ehesten ist sie noch Bestandteil einer guten Seelsorge), so hat das Sündenbekenntnis im liturgischen Ablauf eine große Bedeutung. Wir kommen als Sünder! Wir sind auf die Vergebung und das Erbarmen angewiesen! Nicht Gott soll dankbar sein, dass wir zum Gottesdienst kommen, wir sollten dankbar sein, dass wir kommen dürfen, weil er uns die Schuld vergibt.

Bei Abendmahlsgottesdiensten wird im Sündenbekenntnis auch eine allgemeine Beichte (mit Einbindung der Gemeinde) und der Zuspruch der Sündenvergebung formuliert. Wir kommen nicht einfach mal so zum Abendmahl, - wir können nur als begnadigte Sünder, die ihre Schuld vor Gott abgeladen haben, zu Brot und Wein kommen.

Kyrie-eleison / Herr erbarme dich

  • Gnadenverkündigung:

Vergebung und Neuanfang werden zugesprochen.

Die Antwort der Gemeinde ist Lob und Anbetung.

Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen.

(entsprechend dem Gesang der Engel bei Jesu Geburt – Lukas 2,14)

  • SALUTATIO: (kann auch an den Beginn des Gottesdienstes gestellt werden):

Pfarrer/in bzw. Liturg/in und Gemeinde wünschen sich die Nähe Gottes.

Pfarrer/in bzw. Liturg/in: „Der Herr sei mit euch.“

Gemeinde singt: "und mit deinem Geist"

  • Tagesgebet (Kollektengebet):

Es stellt den dreieinigen Gott in den Mittelpunkt, seine Ehre in dieser Welt, sein Wirken in diesem Gottesdienst, seine Verheißungen. Das Tagesgebet bringt erstmals das Thema des Gottesdienstes zur Sprache. Es dient der inneren Sammlung und lässt uns zur Ruhe kommen.

Das Gebet schließt mit dem gemeinsamen Amen („Amen“ ist die bejahende Antwort auf das Wort Gottes oder ein Gebet; es kann übersetzt werden mit „sich festmachen, verankern, ausrichten auf Gott, seine Verheißungen und Gnadenzusagen; - die Übersetzung „so sei es“ greift eigentlich zu kurz)

3. VERKÜNDIGUNG

  • Schriftlesung: Die Perikopenordnung (aus dem Griechischen; deutsch: „abgegrenzter Bereich“) ist eine Zusammenstellung von Bibelabschnitten - den Perikopen - die zur gottesdienstlichen Lesung bzw. Auslegung in der Predigt vorgesehen sind. Auch wenn diese Ordnung nicht „bürokratisch“ eingehalten werden muss, so schützt sie eine Gemeinde doch vor der Beliebigkeit der subjektiven Auswahl durch den geistlichen Leiter. Das gilt auch für den Predigttext.

Pfr: Herr dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinen Weg (Psalm 119,105) – hier wird das reformatorische Prinzip „sola scriptura“ („allein die Schrift“) verdeutlicht.

Die Gemeinde antwortet mit: Halleluja (deutsche Übersetzung des hebräischen „Lobet Jahwe“)

  • Glaubensbekenntnis: Das gemeinsam im Stehen gesprochene Bekenntnis dient der Vergewisserung des christlichen Glaubens. Es macht deutlich: Der Einzelne ist hinein genommen in die große, weltweite und generationenübergreifende Familie der Kinder Gottes. Dieses Bekenntnis definiert bei allen individuellen und unterschiedlichen persönlichen Glaubensauffassungen das „Gemeinsame“ aller im Gottesdienst versammelten Gläubigen. Das Glaubensbekenntnis ist die „geistliche Klammer“, die all die verschiedenen Menschen im Gottesdienst „zusammenhält“.

Üblich ist das „Apostolische Glaubensbekenntnis“. Es ist in dieser Form zum ersten Mal in einer Schrift Pirmins aus dem 8. Jahrhundert belegt. Damit ist aber nur das Ende eines Entstehungsprozesses markiert, der bis ins 2./3. Jahrhundert zurückreicht.

Im Gesangbuch findet sich auch das Glaubensbekenntnis von Nicäa. Es wurde vom ersten Konzil von Nicäa 325, dem ersten ökumenischen (zu damaligen Zeit also „überregionalen“) Konzil, herausgegeben. (Das Konzil wurde zur Abwehr des Arianismus einberufen.)

  • Predigtlied (greift das Thema der Predigt auf)

  • Predigt:

  • Kanzelgruß (z.B. 1. Kor. 1,3: „Gnade sei mit euch und Friede von Gott, unserm Vater, und dem Herrn Jesus Christus!) – die Predigt beginnt nicht mit einer Belehrung, sondern mit einem „Zuspruch“!

  • Predigttext und Predigt - wenn das Zentrum der Predigt nicht „solus Christus“ ist, dann ist die Predigt nicht schriftgemäß – 1. Kor. 2,2: „Denn ich hielt es für richtig, unter euch nichts zu wissen als allein Jesus Christus, ihn, den Gekreuzigten.“

  • Kanzelsegen (z.B. Phil. 4,7: „Und der Friede Gottes, der höher ist als alle Vernunft, bewahre eure Herzen und Sinne in Christus Jesus.“) – die Predigt endet auch mit einem „Zuspruch“ im Sinne von Römer 5,1: „Da wir nun gerecht geworden sind durch den Glauben, haben wir Frieden mit Gott durch unsern Herrn Jesus Christus.“)

  • Abkündigungen (hier wäre eigentlich auch der Platz für ein persönliches Zeugnis!)

4. ANNAHME / ANTWORT

  • Erst nachdem a) Gott angebetet b) die Schuld bekannt c) das Wort gehört und gepredigt worden ist, folgen die Fürbitten. Die Anliegen der Gemeinde und der Gläubigen werden vor Gott gebracht. Im Gottesdienst besteht also auch eine segensreiche „Gebetsordnung".

  • falls vorgesehen: Abendmahlsliturgie (siehe weiter unten)

  • Vater-unser (beim Abendmahl eingebunden in die Abendmahlsliturgie)

Vieles kann im Fürbittengebet aus zeitlichen oder persönlichen Gründen nicht gesagt werden. Im Vaterunser folgt die Gemeinde der Einladung ihres Erlösers, Gott gemeinsam im Gebet zu ehren.

5. SENDUNG und SEGEN

  • Gestärkt durch Wort (und im Falle eines Abendmahlsgottesdienstes auch „Sakrament“) darf die Gemeinde und jeder Einzelne unter den Segen Gottes gestellt werden. Gemeinde und jeder Gläubige gehen durch den Segen jedoch auch „beauftragt“ und „bevollmächtigt“ nach Hause! Häufig verwendet wird der sogenannte "aaronitische Segen" lt. 4. Mose 6,24: "Der HERR segne dich und behüte dich. Der HERR lasse sein Angesicht leuchten über dir und sei dir gnädig. Der HERR hebe sein Angesicht über dich und gebe dir Frieden."

  • Lied zum Ausgang

  • Postludium

  • Glockengeläut

Abendmahlsliturgie

  • Lobgebet (Präfation – „Vorgebet“)

  • Dreimalheilig (Sanctus - Trisagion)

Die Gemeinde nimmt das Gotteslob der Präfation auf, indem sie das Dreimalheilig (Sanctus) singt, z.B. aus Jesaja 6,3: „Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth, alle Lande sind seiner Ehre voll.“ (EG 185.1-5)

  • (An dieser Stelle kann ein weiteres Abendmahlsgebet folgen.)

  • Der Liturg/die Liturgin singt oder spricht die Einsetzungsworte aus 1. Kor. 11,23ff: „Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset. Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird. Solches tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Abendmahl, dankte und gab ihnen den und sprach: Nehmet hin und trinket alle daraus. Dieser Kelch ist das neue Testament in meinem Blut, das für euch vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Solches tut, sooft ihr’s trinket zu meinem Gedächtnis.“ Durch die Einsetzungsworte wird die Gemeinde an Ursprung und Bedeutung des Abendmahles erinnert. Sie beugt sich damit unter die von Christus selbst eingesetzte Ordnung dieses Sakramentes. Nicht die Gemeinde, nicht der Pfarrer sind die „Leiter“ des Abendmahls, sondern Christus selbst. Er sollte auch Form und Ablauf des Abendmahles bestimmen.

  • Die Gemeinde singt das Agnus Dei (Lamm Gottes) - EG 190,1-4: „Christe, du Lamm Gottes, der du trägst die Sünd der Welt, erbarm dich unser. Christe, du Lamm Gottes, der du trägst die Sünd der Welt, gib uns deinen Frieden.“ Der Text geht zurück auf Joh 1,29: „Am nächsten Tag sieht Johannes, dass Jesus zu ihm kommt, und spricht: Siehe, das ist Gottes Lamm, das der Welt Sünde trägt!“ 1. Kor. 5,7: „Denn wir haben auch ein Passahlamm, das ist Christus, für uns geopfert.“ 1. Petr. 1,18-19: „und wisset, dass ihr nicht mit vergänglichem Silber oder Gold erlöst seid von eurem eitlen Wandel nach väterlicher Weise sondern mit dem teuren Blut Christi als eines unschuldigen und unbefleckten Lammes,“

  • Austeilung von Brot und Wein: Eingebettet in die Liturgie und dem Wort Gottes gemäß nimmt der Teilnehmer am Abendmahl durch Brot und Wein das Leiden und Sterben Jesu für sich persönlich in Anspruch. (Artikel 10 Augsburger Bekenntnis: „Vom Abendmahl des Herrn wird so gelehrt, dass der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und Weines im Abendmahl gegenwärtig ist und dort ausgeteilt und empfangen wird.“)

Die Liturgie, wie wir sie in der evangelischen Kirche feiern, ist kein „göttliches Gebot“ und daher auch nicht „unveränderlich festgeschrieben“. Sie hat sich allerdings über die Jahrhunderte bereits ab den Tagen der Urchristenheit gebildet und beinhaltet alle Elemente, die ein vernünftiger Gottesdienst beinhalten sollte (Anbetung, Gotteslob, Schuldbekenntnis, Predigt, Fürbitte, Dank, Abendmahl). Um der Ordnung und der Vollständigkeit eines Gottesdienstes willen sollten wir bei Änderungen verantwortungsvoll und sorgsam umgehen und den, der in der Mitte unseres Gottesdienstes steht (der dreieinige Gott), niemals aus den Augen verlieren. Änderungen um der Änderungen willen sind ebenso abzulehnen, wie Festklammern um des Festklammerns willen. Wir sollten uns immer wieder fragen, ob durch Ablauf, Form und Inhalt unseres Gottesdienstes Gott geehrt und unser Erlöser gepredigt wird. Wenn das nicht der Fall ist, feiern wir nicht mehr Gottesdienst sondern „Menschendienst“ und beweihräuchern bestenfalls unsere eigene Frömmigkeit und unsere vermeintliche Erkenntnis. Eine erbärmliche (oder fehlende) Liturgie ist eine extreme Respektlosigkeit gegenüber unserem Erlöser. Über eine solche Respektlosigkeit vermag auch die beste Predigt nicht hinwegzutrösten.

Auch für unsere Gottesdienste gilt 1. Kor. 14,33: „Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung, sondern des Friedens.“ Das Bemühen um eine sowohl zeit- als auch schriftgemäße Ordnung ist auch Bestandteil einer „ecclesia semper reformanda“.

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